Transaktionsexpertise · Mandatsannahme und Kompensation
Mandatsbedingungen und Kompensation
Mandatsbedingungen und Kompensation richten sich nach dem Projekt und werden nach einem ersten Gespräch sowie Konfliktprüfung und KYC schriftlich vereinbart. Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Transaktionsmanagement.
Verlässlich
Zusagen, die halten – und ausschließlich die Interessen unserer Auftraggeber.
Flexibel
Struktur und Kompensation passend zum Projekt. Mandate übernehmen wir grundsätzlich exklusiv – und bewusst nur in begrenzter Zahl, damit jedes Projekt die volle Aufmerksamkeit der Projektleitung hat.
Mandatsannahme · Konfliktprüfung und KYC
KonfliktprüfungVor jeder Mandatsannahme prüfen wir, ob wir für Zielgesellschaft, Transaktionspartner oder Mitbieter tätig sind. Eine Doppeltätigkeit gibt es nur offen und mit Zustimmung in Textform; Vergütungen Dritter legen wir offen.
KYC – Know Your CustomerIdentifizierung mit Firmenbuchauszug und Ausweisen der Vertretungsbefugten, wirtschaftliche Eigentümer laut WiEReG, Zweck der Geschäftsbeziehung und Herkunft der Mittel – nach dem Standard, den Banken und Investoren verlangen. KYC-Selbstauskunft unter Transaktionsinformationen
Sanktionen und ComplianceAbgleich mit Sanktions- und PEP-Listen von EU, UN, Vereinigtem Königreich und USA; keine Mandate mit Sanktionsbezug, keine Vorteilsgewährung. Das Mandat beginnt nach Freigabe; Unterlagen bewahren wir fünf Jahre auf.
KYC-Online-Formular öffnen
Mit diesem Formular übermitteln Sie die Angaben für Konfliktprüfung und KYC vor Mandatsannahme. Firmenbuchauszug und Ausweiskopien bitte nicht per unverschlüsselter E-Mail senden – wir vereinbaren dafür einen sicheren Übermittlungsweg.
Kompensation
Beratungs- und SockelkompensationNach Advisorystunden oder -tagen (Managing, Senior und Junior Partner, Office), als Pauschale oder monatlicher Retainer – auf die Erfolgskompensation angerechnet.
ErfolgskompensationGestaffelter Prozentsatz vom Transaktionswert bzw. vom zugesagten Finanzierungsvolumen, mit angemessener Mindestkompensation; verdient mit dem Signing. Ergänzend Closing-Kompensation und Folgetransaktionen binnen fünf Jahren.
KostenkompensationBarauslagen nach vorheriger Abstimmung; digitale Informationsbeschaffung (Firmenbuch, Grundbuch, Credit Reports) wird gesondert weiterverrechnet; bei Abbruch der Transaktion eine Pauschale für Arbeitsaufwand und Kosten.
Alle Unterlagen, Mustervorlagen und den Zugang zu Projektunterlagen und Datenraum finden Sie unter Transaktionsinformationen.
Die M&A Beratung erbringt Corporate-Finance-Beratung und Unternehmensberatung im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung. Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung sowie konzessionspflichtige Wertpapier- und Bankdienstleistungen sind nicht Teil unserer Leistung; wir koordinieren diese Fachberater im Auftrag unserer Mandanten.